12: Was macht ein Krankenhaus so besonders?

Die Welt der Krankenhäuser ist überreguliert, bürokratisch und die Gesetze sind kaum umsetzbar. Wer das Gefühl hat, die Gesetze des deutschen Gesundheitswesens nicht zu verstehen, befindet sich in guter Gesellschaft.

Andererseits ist die Arbeit im Krankenhaus eine wunderbare Aufgabe, wenn man Komplexität und Abwechslung liebt und mit engagierten Menschen zusammenarbeiten möchte.

Um erfolgreich zu sein, muss man verstehen, was ein Krankenhaus von einem normalen Unternehmen unterscheidet.

1. Krankenhäuser sind Dienstleister

Dienstleistungen können nicht auf Vorrat produziert werden und wie gut sie sind, entscheidet sich in dem Moment, in dem sie erbracht werden. Viele Dinge sind nicht planbar, da jede Erkrankung sehr individuell ist.

Kurz gesagt: Die Qualität hängt davon ab, wie leistungsfähig die Mitarbeiter in diesem Moment sind, aber auch davon, wie gut der Patient mitarbeitet. Wenn er nicht sagt, welche Vorerkrankungen er hat oder welche Medikamente er einnimmt, kann es zu unerwarteten Komplikationen kommen. Außerdem fehlen zum Zeitpunkt der Behandlung z. B. Material oder Medikamente verschlechtert dies unmittelbar die Behandlungsqualität.

2. Ein Patient ist kein Kunde, denn u. U. ist er nicht in der Lage zu entscheiden oder Auskunft zu geben, weil er z. B. bewußtlos ist oder verwirrt. Prozesse sollten sich ausschließlich an den Bedürfnissen des Patienten orientieren. Merke: Patientenorientierung ist mehr als Kundenorientierung.

3. Krankenhäuser sind Expertenorganisationen

Ein Prozess lässt sich nur bedingt standardisieren, da man auf das individuelle Know-how eines Experten angewiesen ist. Ohne bestimmte Experten können bestimmte Leistungen nicht erbracht werden, z.B. keine Schwerverletztenversorgung ohne Handchirurgen, keine Entbindung ohne Hebamme etc.

Experten wissen um ihren Wert und nutzen diese Position ggf., um eigene Interessen durchzusetzen.

4. Trägerschaft: Wem gehört ein Krankenhaus?

Private Krankenhäuser haben andere gesetzliche Rahmenbedingungen und Zielsetzungen als z.B. öffentliche oder kirchliche Krankenhäuser. Ein öffentliches Haus unterliegt z.B. immer dem Vergaberecht, ein privates nur in Ausnahmefällen.

5. Grundversorgung vs. Maximalversorger

Krankenhäuser werden nach ihrem Leistungsspektrum unterschieden. Ein Universitätsklinikum und ein Maximalversorger bieten fast alles an, ein Grundversorger nur Basisleistungen. Die Definition ist nicht eindeutig und Gegenstand der Überlegungen zur Krankenhausreform.

6. Therapiefreiheit versus Wirtschaftlichkeit

Einerseits soll der Arzt alles tun, um dem Patienten zu helfen. Andererseits soll er nur Leistungen erbringen, die wirtschaftlich sind. (siehe 1. Kommentar)

7. Stakeholder: Last but not least: Im Krankenhaus ist man Diener vieler Herren und leider haben diese manchmal sehr unterschiedliche Ansprüche.

Mehr dazu in Folge 6 unseres Podcasts:

Spotify: https://lnkd.in/eSuHNFBN

#HealthCareBrain

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